Digitale Souveränität


Termine

10.06.2026
zur Anmeldung

Seminarort

  • Dieses Seminar wird von der Europäischen Union kofinanziert.
  • Dadurch können Sie unter Umständen Seminargebühren sparen.
  • Näheres finden Sie unter https://www.esf-bw.de/esf-plus-in-bw und weiter unten unter Seminargebühren.

Dieses Seminar wird als Hybrid-Seminar angeboten. Sie können deshalb entweder online von Ihrem Home-Office aus teilnehmen oder in unserem Seminarraum in Ulm live dabei sein.

  • Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung unter "Mitteilung" mit, ob Sie ONLINE oder lieber im Seminarraum LIVE dabei sein möchten.

Wenn Sie nach Ulm kommen, finden Sie das Seminar hier:

  • 89081 Ulm, Lise-Meitner-Str. 15 (Science Park II der Wissenschaftsstadt):
  • ÖVPN: Straßenbahn Linie 2 (alle 5 bis 10 min) ab Ulm Hauptbahnhof Richtung Science Park II.
  • In 14 Minuten bis Endhaltestelle Science Park II fahren.
  • Von dort ca. 6 Minuten Fußweg entlang Lise-Meitner-Straße bis zum Seminarort.

Seminardauer

1 Tag (Beginn 9.00 Uhr, Ende ca. 17.00 Uhr)


Teilnehmerzahl

maximal 18


Seminarinhalte

Digitale Souveränität

Die politische Weltlage und die Art und Weise, wie sich vor allen US-amerikanische Tech-Konzerne in dieser Situation positionieren, hat dazu geführt, völlig neu über die Funktionsfähigkeit und die Zuverlässigkeit der eigenen digitalen Infrastruktur nachzudenken.

Ein zentraler Punkt bei diesen Überlegungen ist die (gesetzlich garantierte) Möglichkeit der US-Regierung, Einfluss auf die digitale Infrastruktur zu nehmen und im Extremfall die Tech-Konzerne im Lande zu zwingen, ihre Dienste gezielt einzuschränken, mit der Folge, dass in bestimmten Bereichen, in bestimmten Ländern oder gar weltweit große Teile der digitalen Infrastruktur lahmgelegt werden können.

Auch wenn ein sofortiger Systemwechsel nicht zwingend nötig zu sein scheint, ist es sinnvoll, sich mit Alternativen zu beschäftigen, um in der eigenen digitalen Infrastruktur langfristig unabhängiger und resilienter zu werden. Dieses udis Seminar möchte hier Ideengeber sein und Sie bei entsprechenden Überlegungen professionell unterstützen.

Hier die Inhalte im einzelnen:

Teil 1: Risiken, technische und organisatorische Aspekte (Dr. G. Weck)

Einleitung: Der Begriff der Souveränität

Der Verlust der Kontrolle

  • • Die alltägliche Interaktion
  • • Das gebrochene Systemvertrauen
  • • Das unsichtbare Fundament

Bedrohungen der Souveränität

  • • Ausfälle und Abschaltungen, gegnerische Akteure
  • • Finanzielle Verluste durch Handelsbilanzdefizit
  • • Datenzugriffe über CLOUD Act, Kill Switches
  • • Rollenkonklikt des BSI durch asymmetrische Kommunikation mit amerikanischen Hyperscalern
  • • Souveränitäts-Washing

Technische Maßnahmen

  • • Fundamentale Resilienz durch Verbesserung der IT-Sicherheit
  • • Transparenz durch Migration zu Open Source
  • • Risiken monolithischer Strukturen
  • • Virtualisierung
  • • Kompartmentalisierung
  • • Goldstandard der IT-Sicherheit: Qubes OS
  • • Schutz der KI-Nutzung

Organisatorische Maßnahmen - Framework für Digitale Souveränität

  • • Modernisierung der technischen Architektur
  • • Lokale Wertschöpfung durch Umstrukturierung der strategischen Dienste
  • • Umstrukturierung der Kostenkontrolle und der Finanzierungsstrukturen
  • • Verbesserung des Wissensstandes und des Wissenstransfers
  • • Wechsel zu autonomen Infrastrukturen
  • • Europäische Alternativen zu Produkten und Hyperscalern
  • • Wechsel von Cloud-Diensten zu On-Premises-Systemen


Teil 2: Rechtliche Aspekte der digitalen Souveränität (RA Dr. M. Lachenmann)

Rechtspolitische Dimension

  • • Digitale Souveränität als strategisches Ziel der EU (EU-Digitalstrategie)
  • • Spannungsfeld: Innovation vs. Regulierung (hinreichende Beachtung der Grundrechte)

Vertragsrecht

  • • Digitale Abhängigkeit von Drittstaaten (z. B. USA, China) und großen Plattformen (etwa Cloud-Anbieter)
  • • Bewertung der Vertragsbedingungen von US-Anbietern mit Darstellung der Gefahren
  • • Vergleich hinsichtlich der Vertragsbedingungen von EU-Unternehmen
  • • Möglicher Schutz durch den Data Act

Datenhosting

  • • Prüfung der Datenlokalisierung und rechtlicher Herausforderungen
  • • DSGVO, Data Governance Act, TDDDG und nationale Gesetze
  • • Internationale Datentrasfers auf Basis der DSGVO
  • • Möglicher Schutz durch den Data Act

IT-Sicherheit und IT-Sicherheitsrecht

  • • NIS-2-Richtlinie und ihre nationale Umsetzung
  • • Cyber Responsibility Act (CRA) und EU Cyber Security Act
  • • Sondernormen wie DORA

Open Source

  • • Lizenzmanagement
  • • Vorgaben an die Beschaffung

Open Data

  • • Spannungsfelder Transparenz, Teilhabe, wirtschaftliche Entwicklung vs. nationales Sicherheitsinteresse
  • • Überlegungen, wie Sachbearbeiter in Behörden Daten offenlegen können, die nationale Interessen betreffen
  • • (fehlende) Interoperabilität von offenen Datensätzen in Grenzbereichen (Kommune-Kreis-Land-Staat)
  • • Prüfung, wie Daten offengelegt werden können und Behandlung öffentlicher Daten

Digitale Kompetenz

  • • Schulungen
  • • Erarbeitung und Festlegung von Risiken

Ausblick

  • • Strategien zur rechtspolitischen Stärkung digitaler Souveränität
  • • Entwicklungen im EU-Recht – der Digital Omnibus als falscher Weg?

Seminargebühren

  • 530,00 EUR (keine zusätzliche MwSt)
  • Die Gebühr beinhaltet die Seminarunterlagen sowie den seminarüblichen Service.

  • Dieses Seminar wird von der EU über das MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT UND INTEGRATION BADEN-WÜRTTEMBERG und die L-Bank Baden-Württemberg kofinanziert. Dadurch können sich die Seminargebühren erheblich reduzieren, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • >>> Ihr Hauptwohnsitz oder Ihr Arbeitsplatz liegt in Baden-Württemberg.
  • In diesem Fall können sich die Seminargebühren auf Antrag um 30% reduzieren. Diese betragen dann nur noch 371 EUR (keine zusätzliche MwSt.).
  • >>> Sie haben zusätzlich zur ersten Bedingung bereits Ihren 55. Geburtstag hinter sich.
  • In diesem Fall können sich die Seminargebühren auf Antrag um 70% reduzieren. Diese betragen dann nur noch 159 EUR (keine zusätzliche MwSt.).

  • >>> Für Kursbeginne ab 1. September 2026, gilt für alle förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45%. In diesem Fall können Ihnen auf Antrag 45% unserer Seminargebühren erstattet werden. Diese betragen dann nur noch 291,50 EUR (keine zusätzliche MwSt.).

  • Mitarbeiter*innen im öffentlichen Dienst werden leider nicht von der L-Bank gefördert.

  • Das entsprechende Antragsformular können Sie von uns per E-Mail erhalten. Schreiben Sie uns unter Kontakt. * Dieses Formular füllen Sie aus und schicken es per E-Mail an info@udis.de zurück. Alles weitere erledigen wir.

Nachweis

Teilnahmebescheinigung



Rechtl. Hinweis

Änderungen vorbehalten


Seminaranmeldung

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