IT-SicherheitsG und NIS 2: Aktuelle und künftige IT-sicherheitsrechtliche Vorgaben des Gesetzgebers
Home-Office oder eigener Arbeitsplatz
9 bis 13 Uhr – online
max 20 min 5
IT-Sicherheit ist für Unternehmen wichtig, um sich vor Cyberangriffen und Datenverlusten zu schützen, Compliance-Anforderungen einzuhalten, Betriebsunterbrechungen zu vermeiden und das Vertrauen der Kunden und der Öffentlichkeit zu erhalten.
Die in den Jahresberichten des BSI skizzierte zunehmende Bedrohungslage wird vom deutschen und europäischen Gesetzgeber mit Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen pariert, die die Unternehmen zwingen, sich mit der IT-Sicherheit ihres Unternehmens auseinanderzusetzen.
In unserem halbtägigen Online-Seminar erfahren sie im ersten Teil, aus welchen gesetzlichen Vorgaben heraus sich bereits heute eine Verpflichtung zu IT-Sicherheit ergibt. Neben bestimmten Normen aus dem TTDSG und dem TKG, sind das v.a. das bereits bestehende IT-Sicherheitsgesetz, die KRITIS-VO der Kritischen Infrastrukturbetreiber und die DSGVO hinsichtlich personenbezogener Daten.
Ende 2022 wurde dann die NIS 2-Richtlinie der EU verabschiedet, die im Laufe des Jahres 2024 zu einer Novellierung des IT-Sicherheitsgesetzes führen wird (IT-Sicherheitsgesetz 3.0).
Schon jetzt ist klar, dass die Novellierung des IT-Sicherheitsgesetzes zu erheblichen Risikomanagement- und Meldepflichten auch für mittlere Unternehmen ab 50 Mitarbeitern führen wird. Es wird erwartet, dass mehr als 40.000 Unternehmen von dem neuen IT-Sicherheitsgesetz betroffen sein werden. In dem Seminar werden die Neuerungen der Richtlinie systematisch und übersichtlich dargestellt, einschließlich einer Einordnung, inwiefern Unternehmen und Behörden vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst sein werden.
- 285,00 Euro (keine zusätzliche MwSt.)
- Die Gebühr beinhaltet die Seminarunterlagen sowie den seminarüblichen Service.
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