Seminarangebot

Seminare zum Erwerb einer zertifizierten Fachkunde

Eintägige Seminare

Online-Seminare

Wir wissen, dass sich die Erlebniswelt einer Präsenzveranstaltung nicht eins zu eins in die virtuelle Welt übertragen lässt. Vielmehr stellt der mit einem Online-Seminar verbundene Abstraktionsprozess spezielle zusätzliche Anforderungen an alle, die daran teilnehmen. udis hat deshalb keinen Aufwand gescheut, um seine Online-Seminare so realitätsnah wie irgend möglich zu gestalten. Wie udis das macht, sehen Sie hier.

Refresher-Seminare

Buchbare Refresher-Seminare finden Sie hier

Argumente für eine Ausbildung bei udis

Qualität in der Datenschutzausbildung hat einen Namen

udis setzt in der Ausbildung und Weiterbildung von Datenschutzbeauftragten nur Dozenten ein, die sich im Bereich von Datenschutz und IT-Sicher­heit einen Namen gemacht haben. Sie vermitteln fundiertes Datenschutzwissen aus der Praxis und sind zudem in der Lage, den teilweise durch Gesetzestexte geprägten, theorielastigen Stoff mit großem didaktischen Geschick anschaulich zu vermitteln.

Auch wird die udis-Ausbildung zu zertifizierten, fachkundigen Datenschutzbeauftragten von allen Institutionen der Datenschutzkontrolle des Bundes und der Länder sowie vom Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) e.V. als mustergültig anerkannt. Nicht zuletzt deshalb, weil udis als eine der ersten Institutionen der Ausbildung für Datenschutzbeauftragte die Mindestanforderungen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden an die Fachkunde von Datenschutzbeauftragten in ihrem Ausbildungskonzept konsequent umgesetzt hat.

Weiterhin legt udis besonderen Wert darauf, dass die von ihr ausgebildeten Datenschutzbeauftragten nicht nur zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung fachkundig sind, sondern auch langfristig fachkundig bleiben.

  • udis lässt seine Absolventen nach der Ausbildung nicht allein. Zweimal im Jahr findet ein Treffen unserer Absolventen statt, bei dem deren Datenschutz-Wissen auf den neuesten Stand gebracht wird. Die Teilnahme an diesen Treffen ist kostenlos – es fallen lediglich Übernachtungs- und Verpflegungskosten an.
  • Absolventen der udis-Ausbildung können sich auch nach dem Seminar von den udis-Dozenten in Fragen ihrer Datenschutz-Praxis (zu Sonderkonditionen) beraten lassen. Weiterhin steht ihnen die Möglichkeit offen, den udis-Newsletter zu Datenschutz­themen zu abonnieren.

udis unterstützt Seminar­teilnehmer konkret auf dem Weg in den Beruf des Datenschutz­beauftragten.

  • Absolventen der udis-Ausbildung werden auf Wunsch in die udis-Datenbank zur Vermittlung von Stellen für interne und externe Datenschutz­beauftragte aufgenommen.
  • Nach den neuen Vorschriften des Bundesdatenschutz­gesetzes seit 2009 haben betriebliche und behördliche Datenschutz­beauftragte einen Rechtsanspruch nicht nur zur Erlangung der erforderlichen Fachkunde, sondern auch zu deren Erhaltung. Ihnen muss deshalb die Teilnahme an den hierzu notwendigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nicht nur ermöglicht sondern auch bezahlt werden. Betriebliche und behördliche Datenschutz­beauftragte haben danach einen Anspruch auf eine professionelle Datenschutz­ausbildung (zum Beispiel bei udis). Sie müssen sich nicht mehr mit einem Schnellkurs begnügen, der sie mit den Problemen der praktischen Umsetzung von nun noch komplexeren Datenschutz­vorschriften womöglich im Regen stehen lässt.

 

Warum dauert die udis-Ausbildung zu zertifizierten, fachkundigen Datenschutzbeauftragten 16 Tage?

Über die erforderliche Länge einer Datenschutzausbildung ist zu Beginn dieser Ausbildung im Jahre 1987 intensiv diskutiert worden. Auf der einen Seite gab es gewichtige Gründe der Unternehmen, die ihre Mitarbeiter aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht in lange Fortbildungsseminare schicken können, auf der anderen Seite standen die Anforderungen des Datenschutzes in einer immer komplexer werdenden EDV-Umgebung der Unternehmen und Behörden.

In ausführlichen Gesprächen zwischen Vertretern der Wirtschaft und Vertretern des Datenschutzes einigte man sich schließlich auf einen Ausbildungszeitraum von 16 Tagen. Die vereinbarte Ausbildungsdauer von 16 Tagen erschien den Vertretern der Wirtschaft aber nur dann akzeptabel, wenn diese berufsbegleitende Weiterbildung nicht an einem Stück durchgeführt sondern in drei Teile untergliedert würde. Hiermit wird eine mehrwöchige Anwesenheit der Teilnehmer der Ausbildung zwischen den einzelnen Seminarblöcken im Betrieb bzw. der Behörde ermöglicht.

Auch wenn die Inhalte ständig an die aktuelle Entwicklung des Datenschutzes angepaßt werden, basiert die udis-Datenschutzausbildung bis heute auf dieser Seminarstruktur (Ulmer Modell). Die Dauer einer fundierten Datenschutzausbildung wird auch ganz wesentlich von der Tatsache geprägt, daß immer höhere Anforderungen an Datenschutzbeauftragte gestellt werden.

Die Inhalte im Detail

Nach dem Urteil des Landgerichts Ulm zur Fachkunde (Ulmer Urteil) müssen fachkundige Datenschutzbeauftragte das Datenschutzrecht anwenden können. Da dieses Recht zumindest für den Laien allein schon wegen seiner Begrifflichkeit recht verwirrend ist und zudem aus einer Reihe ganz unterschiedlicher Gesetze für die verschiedensten Bereiche besteht, benötigt man selbst in einem kompakten Seminar vier bis fünf Tage, um den künftigen Datenschutzbeauftragten den Umgang damit vermitteln zu können. Um den Seminarteilnehmern das Datenschutzrecht nicht nur einfach vorzusetzen, sondern auch mit ihnen einzuüben, sind in der udis-Ausbildung insgesamt fünf Tage für das Datenschutzrecht vorgesehen.

Des Weiteren verlangt das Urteil des Landgerichts Ulm, dass Datenschutzbeauftragte sich in ihrem Wirken auf die innerbetriebliche bzw. innerbehördliche Organisation beziehen müssen. Wegen der vielfältigen Verknüpfungen zwischen dem Datenschutzrecht und dem Praxisalltag der Datenschutzbeauftragten, werden deshalb mindestens zwei Tage für die Behandlung der Schnittstelle Recht / Datenschutzalltag bzw. -praxis benötigt. In der udis-Ausbildung sind für diesen Themenkomplex je nach Interessenlage der Teilnehmer zwei bis drei Tage im Programm eingeplant.

Nach den Vorschriften der Datenschutzgesetzgebung haben Datenschutzbeauftragte in ihren Betrieben und Behörden darauf hinzuwirken, dass die Datenverarbeitung im Sinne dieser Gesetze ordnungsgemäß abläuft. Nach dem Fachkunde-Urteil des Landgerichts Ulm müssen deshalb fachkundige Datenschutzbeauftragte zumindest so viel von der Informationstechnik verstehen, dass ihnen andere, insbesondere Mitarbeiter der EDV-Bereiche, auf dem Gebiet der IT-Sicherheit keine falschen Gegebenheiten vortäuschen können. Außerdem müssen sie in der Lage sein, für die Umsetzung der Vorschriften zur IT-Sicherheit (im Bundesdatenschutzgesetz heißen sie „technische und organisatorische Maßnahmen“) entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu sorgen.

Wegen der Komplexität der Anforderungen die hier an den fachkundigen Datenschutzbeauftragten gestellt werden, sind auch in einem Kompaktseminar für diesen Themenbereich mindestens fünf Tage anzusetzen, vor allem deshalb, weil auch hier der Bezug zur Datenschutzpraxis hergestellt werden muss. In der udis-Ausbildung sind aus diesem Grund vier Tage dem Thema IT-Sicherheit gewidmet, wobei je nach Interessenlage der Teilnehmer noch ein bis zwei Tage für wichtige Praxis-Aspekte der IT-Sicherheit hinzukommen können.

Das Fachkunde-Urteil des Landgerichts Ulm verlangt von einem fachkundigen Datenschutzbeauftragten außerdem, über weit gehende didaktische Fähigkeiten zu verfügen, so dass er über entsprechend wirkungsvolle Schulungen die Mitarbeiter in die Lage versetzen kann, auch ohne ständige Kontrollen selbstständig das Richtige zu tun. Mit der Weiterentwicklung der Informationstechnologie werden Bewusstseinsbildung und Schulung von Mitarbeitern für die praktische Arbeit der Datenschutzbeauftragten immer wichtiger. In der udis-Ausbildung beziehen die Seminarteilnehmer das hierfür erforderliche Wissen aus den Inhalten der ersten beiden Seminartage (Einführung in den Datenschutz). Außerdem wird einen ganzen Tag lang das Thema Bewusstseinsbildung und Schulung praktisch geübt. An diesem Tag sorgen deshalb zwei Moderatoren des ARD-Fernsehens für das Training der Seminarteilnehmer.

In letzter Zeit kommen weitere Anforderungen an den Datenschutz hinzu. Der Datenschutz soll möglichst auf technischem und nicht auf bürokratischem Wege umgesetzt werden, um ihn im alltäglichen betrieblichen Geschehen nicht mehr als lästig zu empfinden. Weiterhin sollen die Bestrebungen nach Wirtschaftlichkeit im Unternehmen unterstützt werden. Datenschutz soll Geld sparen helfen und nicht Geld kosten - was tatsächlich realisierbar und nicht utopisch ist. Diese beiden Themenbereiche konnten in die udis-Ausbildung ohne Verlängerung der Seminardauer integriert werden.

Am 24./25. November 2010 hat die Arbeitsgemeinschaft der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich, der Düsseldorfer Kreis, Mindestanforderungen an die Fachkunde von Datenschutz­beauftragten aufgestellt, die das Ulmer Urteil zur Fachkunde konkretisieren. Wie udis diese Mindest­anforderungen umsetzt, finden Sie hier (Tabelle im PDF-Format).

Seit 1987 haben udis-Dozenten schon mehr als 2400 Datenschutz­beauftragte ausgebildet. Nicht zuletzt, weil udis auch in der deutschen Wirt­schaft einen guten Ruf genießt.

Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit

Eine Ausbildung von Experten

Deutschland setzt bei der Sicherstellung des Datenschutzes - besonders in der Privatwirtschaft - vor allem auf die Selbstkontrolle. Selbstkontrolle kann aber nur funktionieren, wenn die Datenschutzbeauftragten vor Ort über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Die Vermittlung dieser Kompetenzen ist Ziel der Ausbildung bei udis.

Da es udis-Dozenten waren, die das Urteil vor dem Landgericht Ulm zur Fachkunde von Datenschutzbeauftragten (Az.: 5T 153/90-01 LG Ulm) erwirkten, stellt udis höchste Anforderungen an die Qualifikation seiner Dozenten. In Fachkreisen spricht man deshalb hier auch von der Datenschutzausbildung nach dem Ulmer Modell.

Die udis-Ausbildung zu zertifizierten, fachkundigen Datenschutzbeauftragten wird von den Institutionen der Datenschutzkontrolle des Bundes und der Länder anerkannt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil udis die Mindestanforderungen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden an die Fachkunde von Datenschutzbeauftragten in ihrem Ausbildungskonzept konsequent umgesetzt hat.

 

Datenschutzausbildung - warum udis?

Die Qualifikation der udis-Dozenten

Neben ihren Aufgaben im Bereich des Datenschutzes und der IT-Sicherheit üben udis-Dozenten auch eine umfangreiche publizistische Tätigkeit aus. Weitere Informationen über die udis-Dozenten (und deren Profile) finden sich hier. Falls Sie noch mehr über die Qualifikation und das Engagement der udis-Dozenten wissen wollen: „Googeln“ Sie doch mal mit deren Namen!

udis-Dozenten haben sich in besonderen Maßen für die Fortentwicklung des Datenschutzes und hier im Speziellen für das Berufsbild des „Datenschutzbeauftragten“ engagiert.

  • Als Initiatoren und Gründungsmitglieder haben udis-Dozenten den Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. ins Leben gerufen.
  • udis-Dozenten haben zusammen mit dem Nestor des deutschen Datenschutzes, Prof. Dr. S. Simitis, vor dem Landgericht Ulm 1990 das Urteil zur Fachkunde von Daten-schutzbeauftragten erwirkt und damit eine allgemein anerkannte Grundlage für die Ausbildung von Datenschutzbeauftragten geschaffen. Da die Datenschutzgesetz-gebung keine konkreten Ausbildungsstandards festlegt, ist dieses Urteil richtungs-weisend.
  • Auf diesem Urteil basiert die von udis-Dozenten entwickelte Ausbildung zu zertifizierten, fachkundigen Datenschutzbeauftragten. Für diese Ausbildung hat sich deshalb in Deutschland die Bezeichnung „Ulmer Modell“ eingebürgert.
  • udis-Dozenten haben seit 1990 zahlreiche wichtige Datenschutz-Kongresse organisiert.

Bei der Gestaltung der Datenschutzgesetzgebung in Deutschland wirken udis-Dozenten mit.

  • An der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG90) waren udis-Dozenten als Berater des Deutschen Bundestages beteiligt.
  • Als Mitglieder des Experten-Gremiums haben udis-Dozenten die Bundesregierung bei dem Projekt „Modernisierung des Datenschutzrechts“ beraten.

Die udis-Ausbildung zu zertifizierten, fachkundigen Datenschutzbeauftragten wird von den Institutionen der Datenschutzkontrolle des Bundes und der Länder anerkannt und durch die unmittelbare Beteiligung zweier dieser Institutionen an der udis-Ausbildung auch gefördert.

Nach erfolgreichem Abschluss der Datenschutzausbildung bei udis, erhalten die Absolventen die Möglichkeit das Gütesiegel udiszert zu verwenden.

Firmen

Seit 1987 haben udis-Dozenten schon weit mehr als 2400 Datenschutz­beauftragte ausgebildet. Nicht zuletzt, weil udis sowohl in der Wirt­schaft als auch in öffentlichen Einrichtungen einen guten Ruf genießt.

So wurden unter anderem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von folgenden Institutionen bei udis im Daten­schutz und in der IT-Sicherheit ausgebildet:

  • Adidas
  • Aldi
  • AOK
  • ARTE tv
  • Allianz
  • Arbeiterwohlfahrt
  • Barmer Ersatzkasse
  • Bausparkasse
    BHW
    Wüstenrot
  • Bavaria Film
  • Bayer Pharma
  • Bechtle
  • Beiersdorf
  • Birkenstock
  • Bitburger
  • Bitkom
  • Boehringer Ingelheim
  • Bosch
  • Bosch Rexroth
  • Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
  • Bundesdruckerei
  • Bundesnetzagentur
  • Bundestagsfraktion Bündnis90 / Die Grünen
  • Commerzbank
  • Continental
  • Daimler
  • DATA-S
  • DATEV
  • dbb Akademie
  • DEKRA
  • Deutsche Bahn
  • Deutsche Lufthansa
  • Deutsche Post
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Stadtverwaltung
    Immenstadt
    Königswinter
    Langenfeld
    Markdorf
    Münster
    Neu-Ulm
    Regensburg
    Stuttgart
    Ulm
  • Stadtwerke
    Biberach
    Erfurt
    Hannover
    Köln
    Sindelfingen
    Ulm/Neu-Ulm
  • Stiftung Preußischer Kulturbesitz
  • Symantec
  • Trumpf
  • TUI
  • TÜV
  • Deutsche Telekom
  • ditis Systeme
  • Dresdner Bank
  • EDEKA
  • EnBW
  • Ergo Direkt
  • Evangelische Kirche
    Hessen und Nassau
    Kurhessen-Waldeck
  • Erzbistum Mainz
  • Fiducia IT
  • Flughafen Frankfurt-Hahn
  • Fraunhofer-Gesellschaft
  • Fresenius
  • Fujitsu
  • Georg-Thieme-Verlag
  • Hochschule
    Aalen
    Bonn-Rhein-Sieg
    Hof
    Kehl
    Kempten
    Neu-Ulm
    Reutlingen
  • Hochschulservicezentrum BW
  • INFODAS
  • ING-DiBa
  • Kabel Deutschland
  • Karstadt
  • Klinikum
    Bad Salzungen
    Bad Waldsee
    Chemnitz
    Fürth
    Gifhorn
    Großhadern
    Memmingen
    Ostalb
  • K+S
  • Landesbank BW
  • Landeshauptstadt Stuttgart
  • Landeskirchenamt Nordkirche
  • Landesministerien Baden-Württemberg
  • Technische Hochschulen
    Nürnberg
    München
  • Uni Credit Bank
  • Universität
    Bochum
    Bielefeld
    Hohenheim
    Mannheim
    Siegen
    Ulm
  • Universitätsklinikum
    Erlangen
    Frankfurt (Main)
    Mainz
    München
  • Verband der Ersatzkassen
  • Voith
  • Volksbanken
    Ludwigsburg
    Regensburg
  • Wieland-Werke
    NRW
    Saarland
    Thüringen
  • Landratsamt
    Aurich
    Karlsruhe
    Main-Kinzig
    Rhein-Sieg
  • Leibnitz-Institut
  • Liebherr
  • Lidl
  • Linde
  • Medizinischer Dienst der Krankenversicherung verschiedener Bundesländer
  • Münchener Rück
  • m-privacy
  • Nokia
  • Pädagogische Hochschule Karlsruhe
  • Polizei BW
  • Pfizer
  • PricewaterhouseCoopers
  • R+V Allgemeine Versicherung
  • Rentschler Biopharma
  • Ritter Schokoladen
  • Rohde &Schwarz
  • Rolls-Royce Power Systems
  • Rundfunk Berlin-Brandenburg
  • ScanPlus
  • Signal KV
  • Siemens
  • Sparkassen
    verschiedener Städte
    und Landkreise
  • Staatsgalerie Stuttgart
  • Wüstenroth
  • ZF Friedrichshafen

Mindestanforderungen an die Fachkunde

Beschluss des Arbeitskreises Wirtschaft der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder („Düsseldorfer Kreis“) vom 24./25. November 2010.

Feststellung:

  • Fachkunde und Rahmenbedingungen für die Arbeit der Datenschutzbeauftragten genügen nicht durchgängig den gesetzlichen Anforderungen.
  • Aus- und Belastung der Datenschutzbeauftragten wird maßgeblich beeinflusst durch
    • die Größe des Unternehmens oder der Einrichtung,
    • die Anzahl der zu betreuenden Unternehmen und/oder Einrichtungen,
    • Besonderheiten branchenspezifischer Datenverarbeitung und den
    • Grad der Schutzbedürftigkeit der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten.
  • Veränderungen bei den vorgenannten Faktoren führen regelmäßig zu einer proportionalen Mehrbelastung der Datenschutzbeauftragten.

Forderungen an die Fachkunde:

  • Betriebliche Datenschutzbeauftragte müssen mindestens über folgende datenschutz-rechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen:
  • Unabhängig von der Branche und der Größe des Unternehmens oder der Einrichtung
    • Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeits-rechten der Betroffenen und Mitarbeiter des Unternehmens oder der Einrichtung,
    • umfassende Kenntnisse zum Inhalt und zur rechtlichen Anwendung der für die verantwortlichen Stellen einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen, auch technischer und organisatorischer Art,
    • Kenntnisse des Anwendungsbereiches datenschutzrechtlicher und einschlägiger technischer Vorschriften, der Datenschutz¬prinzipien und der Datensicherheitsanforderungen.
  • Abhängig von der Branche, Größe oder IT-Infrastruktur des Unternehmens oder der Einrichtung und der Sensibilität der zu verarbeitenden Daten
  • Umfassende Kenntnisse der spezialgesetzlichen datenschutzrelevanten Vorschriften, die für das eigene Unter¬nehmen relevant sind,
    • Kenntnisse der Informations- und Telekommunikationstechnologie und der Datensicherheit,
    • betriebswirtschaftliche Grundkompetenz,
    • Kenntnisse der technischen und organisatorischen Struktur sowie deren Wechselwirkung in der zu betreuenden verantwortlichen Stelle und
  • Kenntnisse im praktischen Datenschutzmanagement des Unternehmens oder der Einrichtung

Grundsätzlich müssen die erforderlichen rechtlichen, technischen sowie organisatorische Mindestkenntnisse bereits zum Zeitpunkt der Benennung zum / zur Datenschutzbeauftragten im ausreichenden Maße vorliegen. Sie können insbesondere auch durch den Besuch geeigneter Aus- und Fortbildungsveranstaltungen und das Ablegen einer Prüfung erlangt sein.

Um eventuell zu Beginn der Bestellung noch bestehende Informationsdefizite auszugleichen, empfiehlt sich der Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen. Der Besuch solcher Veranstaltungen ist auch nach der Bestellung angezeigt, um auf dem aktuellen, erforderlichen Informationsstand zu bleiben, und um sich Kennt¬nisse über die sich ändernden rechtlichen und technischen Entwicklungen anzueignen.

Erfüllung dieser Mindestanforderungen bei udis

Mit der Festlegung der Mindestanforderungen durch den Arbeitskreis Wirtschaft der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder wurde das Urteil zur Fachkunde von Datenschutzbeauftragten (Ulmer Urteil) von 1990 nicht nur bestätigt, sondern auch noch konkretisiert. Da dieses Urteil von udis-Dozenten erstritten worden ist, versteht sich von selbst, dass udis seine Datenschutzausbildung immer an diesem Urteil orientiert hat. Es war deshalb für udis ein Leichtes, ihre Kurse für Datenschutzbeauftragte an diese Mindestanforderungen anzupassen.


Das Ulmer Urteil zur Datenschutzfachkunde

Landgericht Ulm (Az.: 5T 153/90-01 LG Ulm)

Das Landgericht Ulm hat in seinem als "Ulmer Urteil" in die Rechtsgeschichte eingegangenen Beschluß festgestellt, daß betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte einen Beruf ausüben. Weil sie mit ihrer Tätigkeit einen auf Dauer berechneten und nicht vorübergehenden Beitrag zur gesellschaftlichen Gesamtleistung erbringen. Auch wenn sie ihre Aufgabe als Datenschutzbeauftragte neben ihrem eigentlichen Hauptberuf ausüben, sei diese Tätigkeit aus verfassungsrechtlicher Sicht als Beruf anzusehen.

Zwar mache nach Auffassung des Ulmer Landgerichts das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte(r) nicht von einem bestimmten Ausbildungsgang abhängig. Dennoch sprechen zahlreiche Einzelregelungen des Gesetzes für das Vorliegen eines relativ konkreten Berufsbildes:

"Dem Datenschutzbeauftragten kommt in öffentlichen Einrichtungen, der Wirtschaft, der Industrie und bei den Behörden in heutiger Zeit ein wichtiger Auftrag für die Wahrung der Belange der Gesellschaft zu. Seine Aufgabe besteht darin, Beeinträchtigungen und Gefahren entgegenzuwirken, die sich aus dem massenhaften Umgang mit Daten und Informationen ergeben, die über bestimmte Personen gespeichert sind. Es liegt auf der Hand, daß hierdurch die Persönlichkeitsrechte des einzelnen Bürgers in erheblichem Maße beeinträchtigt und tangiert sein können."

Im Anschluß daran führt das Ulmer Landgericht aus, daß Datenschutzbeauftragte die Aufgabe haben, "... für die Wahrung des Persönlichkeitsrechts im Rahmen der geltenden Gesetze Sorge zu tragen. Bei der Erfüllung dieser öffentlichen Aufgaben ist er nicht an Weisungen des Arbeitgebers gebunden. Das Gesetz verlangt von ihm die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit. Gerade an seine Fachkunde werden hohe Anforderungen gestellt."

Zur Fachkunde stellte das Ulmer Landgericht fest, daß die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten, der Computerexperte sein soll/muß, mindestens folgende Punkte umfassen:

  • Anwendung der Vorschriften der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder und alle anderen den Datenschutz betreffenden Rechtsvorschriften
  • Kenntnisse der betrieblichen Organisation
  • didaktische Fähigkeiten
  • psychologisches Einfühlungsvermögen
  • Organisationstalent
  • angemessener Umgang in Konflikten um seine Person, seine Funktion und seine Aufgabe

Ausführliche Informationen zur Ausbildung und Weiterbildung zum/zur geprüften, fachkundigen Datenschutzbeauftragten gibt es hier.